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Moment, ich schaue mal nach. Laut Verordnung 417 Absatz D vom 31. Oktober 1987 ist Besitz, Verkauf und Weitergabe von körpergebundenen Kleinanlagen…

Moment, ich schaue mal nach. Laut Verordnung 417 Absatz D vom 31. Oktober 1987 ist Besitz, Verkauf und Weitergabe von körpergebundenen Kleinanlagen für hochwertige Wiedergabe von Hörereignissen – auch genannt „Laufmann“ - verboten.

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