Textschlüssel
Das absichtliche Aufstellen einer verletzenden oder den Ruf schädigenden Behauptung oder das Vortäuschen falscher Tatsachen gegenüber einer Person…
Das absichtliche Aufstellen einer verletzenden oder den Ruf schädigenden Behauptung oder das Vortäuschen falscher Tatsachen gegenüber einer Person ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.