Direktiven
Das absichtliche Aufstellen einer verletzenden oder den Ruf schädigenden Behauptung oder das Vortäuschen falscher Tatsachen gegenüber einer Person ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
Das absichtliche Aufstellen einer verletzenden oder den Ruf schädigenden Behauptung oder das Vortäuschen falscher Tatsachen gegenüber einer Person ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
Verbindungen
2Gegenstände
1
Geständnis von Gunther Beislaus auf Video