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Herr Schwarz, Sie haben einem Beamten am Eingang des Minsieriums wiederholt widersprochen. Der Beamte forderte Sie zum Gehen auf, ohne, dass Sie ihre…

Herr Schwarz, Sie haben einem Beamten am Eingang des Minsieriums wiederholt widersprochen. Der Beamte forderte Sie zum Gehen auf, ohne, dass Sie ihre Nötigung unterließen.Die Nötigung von Beamten hat ein Bußgeld zur Folge. Bitte zahlen Sie fristgerecht.

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