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Als Hausverwalter sind Sie dazu verpflichtet, regelmäßig für die Entsorgung des Mülls zu sorgen. Uns liegt eine Beschwerde vor, dass der Müllbehälter…

Als Hausverwalter sind Sie dazu verpflichtet, regelmäßig für die Entsorgung des Mülls zu sorgen. Uns liegt eine Beschwerde vor, dass der Müllbehälter seit länger als 24 Stunden nicht geleert wurde. Wir sehen uns deshalb gezwungen, Ihnen ein Strafgeld aufzuerlegen.

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