Direktiven
Vorsätzlich geplante Verhaltensweisen, die sich mit Verdunkelungsmaßnahmen dem Blick des Ministeriums entziehen, sind selbstverständlich verboten.
Vorsätzlich geplante Verhaltensweisen, die sich mit Verdunkelungsmaßnahmen dem Blick des Ministeriums entziehen, sind selbstverständlich verboten.
Verbindungen
2Gegenstände
1
Klandestines Verhalten